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Unser Statement zum Rettungsdienstbedarfsplan ... Mehr sehenweniger sehen

Auf der Kreistagssitzung stellt Nico Burfeind beim TOP zum Rettungsdienstbedarfsplan fest, dass wir als Landkreis Rotenburg einen Sicherstellungsaufrag für einen funktionierenden Rettungsdienst haben. Die regelmäßige Fortschreibung dieses Plans ist notwendig, vor allem dann, wenn dieser personell nicht zu 100% erfüllt werden kann - sowie beim 2.Rettungswagen (RTW) in Sottrum. Eine neue Idee muss also her: Einführung eines Notfallkrankenwagens (N-KTW) zur Ergänzung des vorhandenen Rettungsdienstes. Der N-KTW ist ein neues Rettungsmittel, welches über einen langen Zeitraum in Pilotregionen Niedersachsens erfolgreich getestet wurde.

Der Unterschied eines N-KTW’s gegenüber eines RTW’s ist, dass dieser mit Rettungssanitätern – davon einer der über eine hohe nachgewiesene Einsatzerfahrung vorweist – besetzt ist. Im Gegensatz zu einem RTW ist hier kein Notfallsanitäter notwendig. Hierdurch gelingt es, die Notfallsanitäter zielgerichteter bei den RTW’s einzusetzen.
Künftige N-KTW-Standorte: Bremervörde, Zeven und Rotenburg.
Ein weiteres Novum ist der Gemeindenotfallsanitäter, der ab dem 3. Quartal 2025 unseren Mitmenschen mehr individuelle Rettungsmittel anbieten soll.

Der neue Bedarfsplan stellt erstens sicher, dass wir als verantwortende Stelle den Bedarfsplan mit dem DRK zu 100% umsetzen können. Zweitens bietet der neue Bedarfsplan spürbare Entlastungen für unsere RTW’s und Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF’s). #cdurotenburg #landkreisrotenburg #kommunalpolitik #cdu #rettungsdienst
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Auf der Kreistagssitzung stellt Nico Burfeind beim TOP zum Rettungsdienstbedarfsplan fest, dass wir als Landkreis Rotenburg einen Sicherstellungsaufrag für einen funktionierenden Rettungsdienst haben. Die regelmäßige Fortschreibung dieses Plans ist notwendig, vor allem dann, wenn dieser personell nicht zu 100% erfüllt werden kann - sowie beim 2.Rettungswagen (RTW) in Sottrum. Eine neue Idee muss also her: Einführung eines Notfallkrankenwagens (N-KTW) zur Ergänzung des vorhandenen Rettungsdienstes. Der N-KTW ist ein neues Rettungsmittel, welches über einen langen Zeitraum in Pilotregionen Niedersachsens erfolgreich getestet wurde.

Der Unterschied eines N-KTW’s gegenüber eines RTW’s ist, dass dieser mit Rettungssanitätern – davon einer der über eine hohe nachgewiesene Einsatzerfahrung vorweist – besetzt ist. Im Gegensatz zu einem RTW ist hier kein Notfallsanitäter notwendig. Hierdurch gelingt es, die Notfallsanitäter zielgerichteter bei den RTW’s einzusetzen.
Künftige N-KTW-Standorte: Bremervörde, Zeven und Rotenburg.
Ein weiteres Novum ist der Gemeindenotfallsanitäter, der ab dem 3. Quartal 2025 unseren Mitmenschen mehr individuelle Rettungsmittel anbieten soll.

Der neue Bedarfsplan stellt erstens sicher, dass wir als verantwortende Stelle den Bedarfsplan mit dem DRK zu 100% umsetzen können. Zweitens bietet der neue Bedarfsplan spürbare Entlastungen für unsere RTW’s und Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF’s). #cdurotenburg #landkreisrotenburg #kommunalpolitik #cdu #rettungsdienstImage attachment
2 Wochen her

Auf der heutigen Kreistagssitzung mit 16 Tagesordnungspunkten gab es auch größeren Austauschbedarf.
So stellte Michaela Holsten zum TOP 6: gemeinsamer Gleichstellungsplan vom Landrat und Gleichstellungsgbeauftragte für Verwaltung und Landkreis die Wichtigkeit und die gemeinsame Verantwortung heraus, für die Gleichstellung von Frauen und Männern in unserer Gesellschaft, der Kreisverwaltung und dem Landkreis Rotenburg (Wümme) einzustehen. Es ist erforderlich, dass die Chancengleichheit aktiv in unserer Gesellschaft verankert wird. Für die Kreisverwaltung lässt sich feststellen, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Kreisverwaltung einen hohen Stellenwert besitzt. Als regionales Bindeglied unterstützt die Kooridinierungsstelle Frauen & Wirtschaft bereits seit Jahren Wirtschaft, Arbeitsmarktakteuren, Weiterbildungseinrichtungen und Arbeitssuchende Frauen.
Michaela Holsten betont: „Gleichstellung bedeutet Wandel - und Wandel geschieht durch Engagement, Dialog und gelebter Praxis!“
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Auf der heutigen Kreistagssitzung mit 16 Tagesordnungspunkten gab es auch größeren Austauschbedarf.
So stellte Michaela Holsten zum TOP 6: gemeinsamer Gleichstellungsplan vom Landrat und Gleichstellungsgbeauftragte für Verwaltung und Landkreis die Wichtigkeit und die gemeinsame Verantwortung heraus, für die Gleichstellung von Frauen und Männern in unserer Gesellschaft, der Kreisverwaltung und dem Landkreis Rotenburg (Wümme) einzustehen. Es ist erforderlich, dass die Chancengleichheit aktiv in unserer Gesellschaft verankert wird. Für die Kreisverwaltung lässt sich feststellen, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Kreisverwaltung einen hohen Stellenwert besitzt. Als regionales Bindeglied unterstützt die Kooridinierungsstelle Frauen & Wirtschaft bereits seit Jahren Wirtschaft, Arbeitsmarktakteuren, Weiterbildungseinrichtungen und Arbeitssuchende Frauen.
Michaela Holsten betont: „Gleichstellung bedeutet Wandel - und Wandel geschieht durch Engagement, Dialog und gelebter Praxis!“Image attachment
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